29. Juni 2006
Einschränkung der Pressefreiheit?
Einschränkung der Pressefreiheit 1
APD (Adventistischer Pressedienst, 28.06.2006): “Europarat gegen Abstriche an Pressefreiheit aus religiösen Gründen
“In einer Entschliessung lehnte die Parlamentarier-Versammlung des Europarats Einschränkungen der Pressefreiheit aus Rücksicht auf die ‘wachsende Sensibilität gewisser religiöser Gruppen’ strikt ab. Die Pressefreiheit müsse nicht nur für ‘harmlose’ Ideen gesichert sein, sondern auch für solche, die Teile der Bevölkerung “schockieren, verletzen oder verstören” können, stellte die Versammlung nach einer Meldung der Agentur AFP am 28. Juni unter Hinweis auf die jüngste Kontroverse über Mohammed-Karikaturen klar. Zuvor hatte der türkische Regierungschef Recep Tayyip Erdogan davor gewarnt, religiöse Gefühle zu verletzen.
Debatten, Satire, Humor und Kunst müsse sogar ein ‘höherer Grad’ an Meinungsfreiheit zugestanden werden, forderten die Abgeordneten aus den 46 Europaratsländern in einer Entschliessung. Dabei dürfe Übertreibung nicht als ‘Provokation’ verstanden werden. Erdogan forderte hingegen einen ‘verantwortungsbewussten’ Umgang mit der Pressefreiheit. ‘Es gibt keine Freiheit ohne Grenzen’, betonte der Politiker der islamischen AKP-Partei. Meinungsfreiheit sei nicht die Freiheit, andere zu ‘beleidigen’. Wer die religiösen Gefühle anderer verletze, schüre Hass und ermutige den Terrorismus.
In der Parlamentarier-Versammlung forderten vor allem Abgeordnete der Fraktion der konservativen Europäischen Volkspartei (EVP), darunter mehrere Türken, Grenzen für die Pressefreiheit. Sie müssten da gezogen werden, wo religiöse Gefühle verletzt werden könnten. Vertreter der Linken und Liberalen lehnten dies ab. (…)”
Einschränkung der Pressefreiheit 2
Tagesspiegel (28.06.2006): “Wachhund, Schoßhund?”
Im Kampf gegen den Terrorismus müssen nach Ansicht von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) die Medien gelegentlich Einschränkungen ihrer Arbeit hinnehmen. ‘Die Pressefreiheit ist nicht absolut, auch die Geheimhaltungsinteressen des Staates haben Verfassungsrang’, sagte Schäuble (…).
Mit Hinweis auf die BND-Affäre sagte der Minister, der Staat habe wenig Möglichkeiten, die Identität von Informanten rechtlich zu schützen. ‘In Deutschland ist der Quellschutz für Journalisten besser als der Schutz für Informanten der Nachrichtendienste.’ Terroristen wollten mediale Aufmerksamkeit erzeugen. Die Medien müssten bei ihrer Berichterstattung deswegen sehr sensibel sein. Überhaupt verlangte Schäuble mehr Selbstkritik von den Journalisten. Die Zusammenarbeit von Reportern mit dem Bundesnachrichtendienst (BND) sei auch ‘ein Skandal der Medien’.
In diesem Zusammenhang forderte Stephan-Andreas Casdorff, Chefredakteur des Tagesspiegel, den Minister auf, den Paragraph 353b aus dem Strafgesetzbuch streichen zu lassen. Dieser Paragaph meint die ‘Beihilfe zum Geheimnisverrat’, also die Information eines Journalisten durch einen Amtsträger. (…)”




















