Anzeige

Anzeige


Anzeige


Anzeige
Medienmagazin Aktuelles Heft Redaktionsblog Archiv Seminar Abo Vorschau Leserbrief Links Redaktion Mediadaten Impressum


Anzeige


Anzeige


11. Februar 2008

Rechtspluralismus als Katalysator der Integration in Europa
Abgelegt unter: Allgemein | Heinrich Bergstresser um 16:31

Politikerreden oder Reden angesehener Wissenschaftler, Künstler, Wirtschaftskapitäne oder vergleichbarer Multiplikatoren entfachen gelegentlich heftige und manchmal auch nützliche Debatten, die dann Demokratie als etwas Lebendiges und Wünschenswertes erscheinen lassen. Doch was sich am 7. Februar im Lambeth Palace in London abspielte, geht weit über diese Normalität des politischen Diskurses hinaus. Denn kein geringerer als der Erzbischof von Canterbury, Rowan Williams, hielt eine Rede zum britischen Rechtssystem, was für sich allein genommen noch niemanden sonderlich bewegt hätte. Die politische und religiöse Brisanz seines Vortrages und des Interviews mit der BBC lag aber in seiner These, dass die teilweise Einführung des Islamischen Rechtssystems “Scharia“ in das britische Rechtssystem (Common Law) auf Dauer unausweichlich sei. Denn nur so ließe sich der wachsende gesellschaftliche Gegensatz zwischen den Einheimischen und den aus den ehemaligen Kolonien Eingewanderten und deren Nachkommen verringern und der soziale Zusammenhalt stärken. Diese Aussage wurde über die weltumspannende BBC Internetplattform in Windeseile verbreitet, und in christlichen Kreisen gingen denn auch die Wogen hoch. Trotz aller Emotionen berühren aber die Ausführungen des geistlichen Oberhauptes der Anglikanischen Kirche eine bislang weitgehend verschwiegene und ignorierte Entwicklung in Europa und werden schon bald weitreichende Auswirkungen auf den dringend notwenigen Diskurs zum multikulturellen Zusammenleben ausüben.

Ein Blick auf eine Weltkarte der säkularen Rechtssysteme hilft, sich dem Problem des Rechtspluralismus etwas anzunähern. Demnach gelten im Festlandeuropa, auf dem Gebiet der untergegangenen Sowjetunion und in Lateinamerika Rechtssysteme, die sich aus dem römisch-germanischen Recht herausgebildet haben (Civil Law). Auf der britischen Insel, in Nordamerika und Ozeanien haben sich dagegen Formen des angelsächsischen Rechts entwickelt (Common Law). Aber schon im frankophonen Teil Kanadas und im US-Bundesstaat Louisiana bestehen Elemente beide Rechtssysteme. Auf den ersten Blick verwirrend ist dagegen die Situation in Afrika, im Nahen und Mittleren Osten und in Süd- und Ostasien. Denn hier herrscht von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen ein ausgeprägter Rechtspluralismus vor, der dem europäischen Rechtsempfinden und Denken grundsätzlich zu widersprechen scheint. So sind die französischen und britischen Rechtssysteme in den früheren Kolonien in modifizierter und angepasster Form staatliches Recht, aber neben ihnen bestehen traditionelle Rechtssysteme und je nach Land Varianten des Islamischen Rechts. Denn die Kolonialmächte ließen in der Regel beide tradierte Rechtsformen bestehen und nutzten sie geschickt zur effizienteren Herrschaftsausübung aus. So existiert in Indien, Jordanien und Nigeria, um nur einige Staaten zu nennen, säkulares staatliches, islamisches und traditionelles Recht nebeneinander, ohne dass dies die in Europa so oft beschworene Rechtssicherheit in irgendeiner Form bedroht hätte. Dabei umfasst traditionelles Recht auch tradiertes Recht von Christen, Hindus und anderer Religionsgemeinschaften. Selbst in Ägypten, wo der Islam Staatsreligion ist und das Islamische Recht als Hauptquelle der Gesetzgebung dient, gilt französischem Recht nachempfundenes säkulares Recht. Lediglich das Personenstandsrecht (Heirat, Tod, Erbschaft, Sorgerecht) basiert auf dem Islamischen Recht bzw. dem Recht der Koptischen Kirche.

Es dauerte lange, bis auch die Politik akzeptierte, dass Westeuropa ein Einwanderungsgebiet ist. Das heißt aber nicht, dass sie sich ernsthaft mit den tatsächlichen und möglichen Konsequenzen auseinandersetzt. Deshalb ist der Beitrag des anglikanischen Erzbischofs Rowan Williams so wichtig wie umstritten. Und es ist natürlich kein Zufall, dass ein Brite dieses Thema auf die Tagesordnung setzte. Denn dort, in den Ballungszentren wie London, Birmingham oder Manchester, haben sich multi-ethnische und multi-religiöse Strukturen schneller entwickelt und sind bereits tiefer verankert, als auf dem europäischen Festland. Diese gesellschaftliche Wirklichkeit aufzuzeigen, war das eigentliche Ziel des Erzbischofs. Denn von der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen, existieren bereits rechtspluralistische Strukturen. So besteht das Schächtgebot für Muslime und Juden, und orthodoxe Juden haben ihre eigenen Gerichte (Beth Din), deren Entscheidungen nach Englischem Recht bindend sind, wenn sich die Parteien zuvor geeinigt haben, den Streit vor diesen Gerichten auszutragen. Und es gibt “Scharia-Räte“, die Muslime in Personenstandsfragen beraten, deren Entscheidungen oder Empfehlungen aber rechtlich nicht bindend sind. Dennoch ist der Trend, Scharia-Gerichte analog den Beth Din einzurichten, besonders unter strenggläubigen und radikalen Muslimen ungebrochen. Unter den insgesamt annähernd zwei Millionen britischen Muslimen ist diese Forderung jedoch sehr umstritten.

Die Kopftuchdebatte in Deutschland mit seinen geschätzten drei Millionen Muslimen und der heftige Streit um den Bau von Moscheen überdeckten bisher, dass das Islamische Recht schon seit Jahr und Tag in der bundesdeutschen Rechtssprechung angewandt wird. Bei Erbschaftssachen und bei Scheidungen von Personen aus dem islamischen Kulturkreis ziehen deutsche Gerichte in der Regel die gesetzlichen Regeln der Herkunftsländer heran. Auch das vom Bundesverfassungsgericht vor einigen Jahren zugelassene Schächten entspricht jüdischem und islamischem Recht, wobei das Gericht in diesem Fall lediglich den Gleichbehandlungsgrundsatz zugunsten der Muslime auslegte.

In der gelebten Praxis ist der Rechtspluralismus in Deutschland Realität, was im wesentlichen auch für Frankreich gilt. Gesellschaftspolitisch ist dieses Thema aber nach wie vor tabuisiert, und Auftritte wie die des türkischen Ministerpräsidenten Tayyip Erdogan in Köln tragen sicherlich nicht dazu bei, dieses hochpolitische und komplizierte Thema zu entemotionalisieren. In weiten Teilen der Welt ist der Rechtspluralismus dagegen Normalität, und das Verdienst des anglikanischen Bischofs besteht darin, einen heftigen und sicherlich auch schmerzhaften Denkanstoß gegeben zu haben, sich in Europa diesem Thema politisch und rechtspolitisch ohne weitere Verzögerungen zu stellen. Dass diesbezüglich auch gegen den Strich gedacht werden muss, versteht sich von selbst, macht die Sache aber keineswegs leichter. Mehr den je ist der Staat gefragt, sich um diesen Komplex zu kümmern. Denn nichts ist auf Dauer schlimmer, als dass religiöse Eiferer, versteckt in den Hinterhöfen, die Köpfe junger Muslime vernebeln und sie gezielt außerhalb der deutschen Gesellschafts- und Rechtsordnung stellen. Jeder muss ein hohes Interesse haben, dass Religion eine öffentliche Angelegenheit bleibt, denn nur dann besteht die Möglichkeit, demokratische Gesellschaftsstrukturen zu erhalten und zu stärken. Das Christentum hat diesen Prozess erfolgreich durchlebt, wenn auch widerwillig. Warum sollte das in Europa nicht auch für den Islam möglich sein, womit das Problem des Rechtspluralismus im Prinzip gelöst wäre.

Heinrich Bergstresser

Keine Kommentare »

Noch keine Kommentare.

RSS-Feed für Kommentare zu diesem Artikel. TrackBack-URL

Einen Kommentar hinterlassen



Aktuelles Heft Nr. 3-2010
Titelthema:
Europa

Titelbild: NDR/Pro7, Willi Weber







Abo

Jetzt abonnieren! Schnupperabo Einzelheft

Redaktionsblog

Anmelden

Letzte Beiträge

Archiv