13. Februar 2008
Landgericht Hamburg zivilisiert das Internet! Oder nicht?
Stefan Niggemeier hat die Begründung des Urteils online gestellt, das vom Hamburger Landgericht wegen eines zu spät gelöschten Kommentars in seinem Blog gegen ihn erging.
Die Begründung macht durchaus plastisch, was in der deutschen Blogosphäre im Hinblick auf die Güterabwägung zwischen dem Grundrecht auf Meinungs- und Pressefreiheit auf der einen und dem grundrechtsanalogen allgemeinen Persönlichkeitsrecht auf der anderen Seite im Argen liegt. Ich finde es eher abstoßend, dass sich zig Leute an etwas wie Call-Active hoch ziehen - und keiner redet von den Versäumnissen der Medien z.B. in der Berichterstattung über Afghanistan. Die Kritik von Ulrich Tilgner oder auch des Autors und ehemaligen Bundeswehrsoldaten Achim Wohlgethan an einer gefährlichen Hofberichterstattung gehören an exponierter Stelle auf die Agenda der deutschen Medienkritiker, solcher Kiki wie Call-Active doch wohl erst unter “ferner liefen”.
Dennoch: eine schlüssige Begründung, warum Niggemeier verurteilt wurde, o b w o h l er den inkriminierenden Kommentar kurz nach dessen Erscheinen löschte, gibt das Gericht nicht.
Hier ein Auszug aus der Urteilsbegründung:
Je mehr konkreter Anlass zu der Befürchtung besteht, dass es durch Kommentare auf einer Internetseite zu Persönlichkeitsrechtsverletzungen Dritter kommen wird, und je schwerwiegender die zu befürchtenden Verletzungen sind, umso mehr Aufwand muss der Betreiber auf sich nehmen, um die auf seiner Seite eingestellten Kommentare einer persönlichkeitsrechtlichen Überprüfung zu unterziehen (…) Es besteht somit ein gleitender Sorgfaltsmaßstab mit einem Spektrum abgestufter Prüfungspflichten: Ist mit großer Sicherheit vorhersehbar, dass es zu schweren Persönlichkeitsrechtsverletzungen kommen wird, so kann die Prüfpflicht des Betreibers demnach an dem einen Ende des Sp ektrums bis hin zu einer Dauer- und Vorabkontrollpflicht anwachsen. Die Kammer verkennt nicht, dass die sich daraus ggf. ergebenden Überwachungspflichten für die Betreiber von Internetseiten mit erheblichen Belastungen verbunden sein können. Das Erfordernis des soeben beschriebenen gleitenden Sorgfaltsmaßstabes folgt nach Auffassung der Kammer jedoch zwingend aus dem Umstand, dass in der verfassungsrechtlich gebotenen Abwägung zwischen Meinungs- und Medienfreiheit einerseits und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht andererseits keines dieser Rechtsgüter einen generellen Vorrang beanspruchen kann.
Der “gleitende Sorgfaltsmaßstab” gilt grundsätzlich für die journalistische Sorgfaltspflicht. Und da wird en passant etwas vom LG Hamburg voraus gesetzt, was andernorts zu heftigen Diskussionen führt. Bloggen bloggende Journalisten als Journalisten? Sind sie als Blogger Normalos? Sind alle Blogger Journalisten (was die behaupten, die scharf auf die Rabattfunktion des Presseausweises sind). Aus eben dieser besonderen Sorgfaltspflicht konstruiert das LG die besondere Pflicht des Bloggers Niggemeier. Letztlich läuft die Entscheidung auf die Verpflichtung hinaus, alle Kommentare vor der Veröffentlichung auf ihre juristische Relevanz hin zu überprüfen. Man kennt ja im deutschen Recht die Rechtsfortbildung durch die Rechtsprechung. (So kann sich auch hier die Scharia einschleichen ;-), dazu unbedingt diesen Beitrag lesen.
Jeder, der durch Blogs pflügt, kennt diese Threads, in denen schlaue Kommentare einander jagen, ohne Sinn und Verstand, aber vorwiegend mit viel Temperament und oft in grotesker Ehrerbietung vor dem Herrn des jeweiligen Blogs und seinen Argumenten. Das alles ist Stoff für tiefschürfende Studien.
Das Urteil kann als die Zusammenfassung der (wie ich finde) berechtigten Kritik am Ton deutscher Internet-Kommunikation gelesen werden. Die zur Begründung zusammen getragene Fallsammlung spricht in der Tat für sich. Rein argumentativ kann ich mit Formulierungen wie
Entscheidend ist vorliegend allein, dass er durch seinen zumindest außerordentlich scharfen und polemisierenden Beitrag für die sich daran anschließende Diskussion einen Ton angeschlagen hat, der ersichtlich geeignet war, bei einzelnen Diskussionsteilnehmern persönlichkeitsrechtliche Grenzüberschreitungen zu provozieren, zumal die Diskussion ein ohnehin in erheblichem Maße emotional aufgeladenes Thema betraf.
sehr gut leben. Ich denke, ich gehe sogar in mich und werde die Anti-Eigen-Polemik-Schere im Kopf etwas nachschleifen. Oder eben - wie wir es handhaben - Kommentare erst prüfen und dann veröffentlichen.
Nur ist aus der pauschalen und ziemlich richtigen Zustandsbeschreibung des Gerichts trotz gegenteiligen Bemühens kein rechtswidriges Tun Niggemeiers ableitbar. Solange es keine verbindlichen Regeln zur Blog-Hygiene gibt, kann m.E. einem Blogger nicht stichhaltig vorgehalten werden, z u s p ä t eingegriffen zu haben, wenn er von sich aus einen Beitrag schon längst gelöscht hat, den er nach der Güterabwägung für grundrechtsverletzend hält. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass eine gerichtlich definierte Handlungspflicht hinsichtlich des Zeitrahmens r ü c k w i r k e n d Anwendung finden darf. Und fraglich sollte auch sein, ob die Verschärfung der Sorgfaltspflicht wegen des Zulassens von Pseudonymen angesichts der allgemein üblichen Pseudonymisierung im Internet rechtlich überhaupt haltbar ist.
Mir drängt sich insgesamt der Verdacht auf, dass das LG Hamburg einen Präzedenzfall für “Sauberkeit im Internet” schaffen wollte. Von der Wichtigkeit der Materie war das Gericht ja offenbar so durchdrungen, dass man den im deutschen Recht gebräuchlichen Begriff Pressefreiheit schon mal zu “Medienfreiheit” modernisierte. Ich bin sehr gespannt, ob die Entscheidung des LG der nächsten Instanz stand hält. Nein, machen wir mal Nägel mit Köpfen: ich wette eine Flasche Prosecco von Il pane Quotidiano, dass die nächste Instanz Niggemeier Recht gibt!
Das geht bis vor’s Bundesverfassungsgericht. Und dort wird dann im Jahre 2011 das Regelwerk abgesegnet, nach dem alle, die große Hoffnungen auf die verbindende Funktion des Internet setzen, lechzen. Vom bahnbrechenden Niggemeier-Urteil reden dann noch die Generationen, die in tausend Jahren mit bildschirmoptimierten eckigen Augen höflich wie jetzt schon die Japaner in der Welt herum bloggen. Man munkelt dann “Damals!” “Die Hunnen!” ”Ruckelten Steaks auf ihren Schreibtischstühlen mürbe!” Das werden noch Zeiten gewesen sein! Und wir waren mitten drin!





