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16. April 2009

Benaissa: Gericht verbietet Berichterstattung
Abgelegt unter: Medien | Richard Schnabl um 10:08

Dem Axel Springer Verlag ist es vom Landgericht Berlin per einstweiliger Verfügung untersagt worden, weiter über den Fall der No-Angels Sängerin Nadja Benaissa (26) zu berichten. Sogar die Berichterstattung über den „Gegenstand der Untersuchungshaft“ ist nicht gestattet. Kai Diekmann, Chefredakteur der BILD ist empört: Poster der Sängerin „hängen in tausenden Teenager-Zimmern. Angesichts dieser Vorbildfunktion, aber auch der Schwere der strafrechtlichen Vorwürfe  gegen Nadja Benaissa ist das öffentliche Interesse an der Berichterstattung nicht im Ansatz zu bestreiten. Ein Verbot, über die Verhaftung einer derart öffentlichen Person zu informieren, ist deshalb ein schwerer Angriff auf die Pressefreiheit.“ Weiter Diekmann: „Wenn schwere Straftaten Privatsphäre sind, kann die Presse über nichts mehr berichten. Dann kann man die Pressefreiheit auch gleich abschaffen. Eine Skandal-Entscheidung. Manchmal fragt man sich, wer in Berlin alles Richter werden darf.“

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