29. Oktober 2009
Privatkopie: Klage der Musikindustrie vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert
Die großen Musiklabels sind mit ihrer Klage gegen die Zulässigkeit der Privatkopie vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. “Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen. Sie ist unzulässig, weil sie nicht fristgerecht eingelegt wurde”, heisst es in der Begründung des Gerichtes unter ihrem Vorsitzenden Hans Jürgen Papier.“Richtet sich eine Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz, so kann sie … nur binnen eines Jahres seit dem Inkrafttreten des Gesetzes erhoben werden…. Die Verfassungsbeschwerde gegen Gesetze ist wegen der Tragweite eines solchen Angriffs aus Gründen der Rechtssicherheit an eine eng auszulegende Ausschlussfrist gebunden . Diese beginnt bei Erhebung einer Verfassungsbeschwerde gegen eine unverändert gebliebene Norm nicht deshalb neu, weil der Gesetzgeber die Bestimmung gelegentlich der Änderung anderer Bestimmungen desselben Gesetzes erneut in seinen Willen aufgenommen hat. Bleibt die angegriffene Norm inhaltlich unverändert oder wird sie rein redaktionell angepasst, setzt kein neuer Fristlauf ein…Zulässig sind nach wie vor einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie nicht Erwerbszwecken dienen. Der Gesetzgeber hat bereits bei der letzten Urheberrechtsreform im Jahr 2003 klargestellt, dass digitale ebenso wie analoge Privatkopien zulässig sind”. Abschließend verkündet das Gericht: “Diese Entscheidung ist unanfechtbar” (BVerfG)





