14. Dezember 2009
Überwachung: “Staatlich veranlasster Bruch eines berechtigten Grundvertrauens”
Dem Journalisten der Berliner Zeitung Andreas Förster ist von der Zivilkammer des Landgerichts Berlin eine Entschädigung von 10.000 Euro zugesprochen worden. Zur Zahlung verurteilt wurde der Bundesnachrichtendienst (BND) wegen “objektiv rechtswidrigem Vorgehen und schuldhafter Amtspflichtverletzung”. Der BND hatte die Ausspähung des Journalisten mit der Pflicht zur Gefahrenabwehr gerechtfertigt. Man habe ausforschen wollen, welcher “Innenquelle” sich Förster bediene, der regelmäßig über die Arbeit von Geheimdiensten berichtet. Der Anwalt des BND, Johannes Eisenberg argumentierte, Förster hätte wissen müssen, dass seine Informanten, darunter auch V-Männer den Inhalt der Gespräche an den Geheimdienst weiterleiten könnten. Das wurde vom Gericht scharf zurückgewiesen. In der Bundesrepublik Deutschland müsse niemand damit rechnen, dass die Inhalte von vertraulichen Gesprächen automatisch bei einem Geheimdienst landen, so das Gericht. Der V-Mann Einsatz gegen den Journalisten sei somit ein “staatlich veranlasster Bruch eines berechtigten Grundvertrauens des Überwachten”. Der Anwalt des Journalisten, Christian Schertz bezeichnete das Urteil als “Sieg für die Pressefreiheit”, der BND erwägt Rechtsmittel. Schlappe für die Schlapphüte, schreibt denn auch der Spiegel.





