18. Dezember 2009
GWG und Mehrwertsteuer: Vor- und Nachteile für Journalisten
Das vom Bundesrat beschossene “Wachstumsbeschleunigungsgesetz” bringt einige steuerliche Veränderungen, die besonders für Freiberufler die Gestaltungsmöglichkeiten erweitern. Aber es gibt auch Nachteile.
Wichtigste vorteilhafte Änderung: Geringwertige Wirtschaftsgüter: Bei den Gewinneinkünften besteht für alle ab dem 1.1.2010 angeschafften Wirtschaftsgüter ein Wahlrecht, diese bei Herstellungs- oder Anschaffungskosten bis zu 410 Euro sofort abzuschreiben oder die Poolabschreibung für alle Wirtschaftsgüter zwischen 150 und 1000 Euro anzuwenden. Das Wahlrecht ist für alle innerhalb eines Wirtschaftsjahres angeschafften Wirtschaftsgüter einheitlich auszuüben. Mit dem Hinweis der steuerlichen Sofortabschreibung lassen sich sehr gut Rabatte aushandeln, um den Preis einer Ware auf 410 Euro netto (487,90 Euro brutto) zu drücken. Nutzt man diese Wahlmöglichkeit, kann man die Poolabschreibung nicht mehr anwenden. Die Poolabschreibung ist nützlich, wenn man Wirtschaftsgüter mit einem Einzelpreis bis höchsten 1000 Euro (netto) kauft, die bei normaler Abschreibung über einen längeren Zeitraum als fünf Jahre abgeschrieben werden müssen (Z.B. Tresore: 23 Jahre, Büromöbel 13 Jahre, siehe auch AFA-Tabelle). Nutzt man also die Poolabschreibung, müssen weiterhin alle Anschaffungen ab 150,01 Euro in den Pool.
Nachteilige Änderung: Auf Hotelübernachtungen sind nur noch 7% Mehrwertsteuer fällig. Nach Verlautbarung des Hotel- und Gaststättenverbandes werden damit aber nicht die Übernachtungspreise sinken, sondern die Steuerersparnis wird von den Hotelliers zur “dringend notwendigen Renovierung” oder für Lohnerhöhungen genutzt. Mit dem Hinweis, jetzt nur noch 7% vom Übernachtungspreis als Vorsteuer geltend machen zu können, sollte ebenfalls offensiv auf einen Rabatt hingewiesen werden.





