26. Januar 2010
Bild-Chef Diekmann unterliegt vor Gericht: “Satire kann zwar Kunst sein, nicht jede Satire ist jedoch zugleich Kunst.”
Der Chefredakteur der BILD Kai Diekmann und der Leitende Redakteur der Berliner Zeitung Christian Bommarius stritten vor dem Berliner Landgericht über einen Beitrag in Diekmanns Blog vom 19.11.2009. “Diekmann hatte seinen Satire-Versuch mit der Begründung verteidigt, Bommarius habe mit der Rezension und in etlichen anderen Beiträgen ihn persönlich und die Bild-Zeitung mit äußerster Schärfe und “fast manisch wirkend” kritisiert. Das Landgericht Berlin wies diesen Einwand zurück. Bommarius’ Artikel befassten sich “mit dem journalistischen Wirken der Bild-Zeitung, das er aus sachbezogenem Anlass, wenn auch scharf kritisiert hat”. In seinem Blog gehe es Kai Diekmann keineswegs um einen journalistischen Gegenschlag. Er treibe lediglich Scherze auf Bommarius’ Kosten und verletze damit dessen Persönlichkeitsrecht: “Satire kann zwar Kunst sein, nicht jede Satire ist jedoch zugleich Kunst.” (BLZ) Anlass war ein Kunstwerk am Gebäude der TAZ, welches einen Diekmann nicht unähnlichen nackten Mann darstellt (wir berichteten). Diekmann will sich aber nicht erkennen und mutmaßt, es könnte vielleicht “Herr Bommarius, der Sexperte der Berliner Zeitung” sein. Das und die Einlassung in besagtem Blog sah Bommarius als Verletzung des Persönlichkeitsrechtes an. Das Gericht wies die Klage Diekmanns gegen die von Bommarius erwirkte einstweilige Verfügung ab. “Der erste Journalist des Springer-Verlages könne sich nicht auf das Grundrecht der Kunstfreiheit berufen. Diekmann treibe, urteilen die Richter, “seine Scherze auf Kosten”‘ von Bommarius, “in dem er ihn ohne ein überwiegendes öffentliches Informationsinteresse als Opfer seines Spotts auswählt”. Bommarius müsse es nicht hinnehmen, als Protagonist eines von Diekmann als witzig angesehenen Internet-Beitrages “gleichsam vermarktet zu werden”. (SZ)





