23. Februar 2010
Kirchen: Komasaufen und Lüsternheit
Ende der Dienstfahrt - Mit den moralischen Ansprüchen an ihr eigenes Verhalten ist es bei den selbst ernannten Moralaposteln meist nicht weit her. Nachdem diverse Sexskandale die katholische Kirche erschüttern, sich der Papst höchstpersönlich für die Geilheit seiner Untergebenen entschuldigen musste, schlägt nun ein neuer Vorfall Wellen in Deutschland. Die Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche, Bischöfin Margot Käßmann ist am Sonnabend von Streifenpolizisten beim Überfahren einer roten Ampel in Hannover in nahezu volltrunkenem Zustand am Steuer ihres Dienstwagens erwischt worden. Das wird natürlich in den nächsten Tagen ein riesiges Medienecho auslösen. Während die Sexualstraftäter in den Talaren immer noch zum großen Teil namenlos in den Medien auftauchen, ist das bei der Bischöfin anders. Jetzt können alle ihr Mütchen an ihr kühlen, die schon immer etwas gegen eine geschiedene Frau, die sich auch noch eine eigene politische Meinung zu äußern wagte, hatten und so richtig draufhauen. Margot Käßmann hat inzwischen ihr Fehlverhalten bedauert und wird wohl mit 30 Tagessätzen und dem Entzug der Fahrerlaubnis für ein Jahr davonkommen. Der Präses der Evangelischen Kirche sprach von “inakzeptablen Verhalten”. Auch ein Amtsverzicht ist nicht auszuschließen.
Bei den katholischen Horror-Priestern (siehe vergleichend hier) sollten aber andere Maßstäbe gelten. Da wird zwar auch bedauert, es sollte aber auch bedacht werden, dass es sich bei sexuellen Übergriffen auf Kinder, Jugendliche und Schutzbefohlene um schwere Straftaten handelt (§174 StGB - Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen), Offizialdelikte, die außerdem über einen langen Zeitraum, in mehreren Einrichtungen der gleichen Organisation bundesweit begangen wurden. Regelmäßig wurden die Verbrechen von Vorgesetzten vertuscht (Papst Benedikt XVI. forderte 2001 als Kardinal von seinen Bischöfen Verschwiegenheit zu Pädophilie-Vorfällen in der Kirche.), Strafverfolgungsbehörden nicht informiert und damit die Täter ermuntert, weitere Straftaten zu begehen. Ungünstig betrachtet entsprechen solche Vorgänge schwerer bandenmäßig organisierter Kriminalität, mit milderem Blick könnte man von Komplizenschaft und Behinderung der Justiz sprechen. Wenn jetzt der Vorsitzende der Katholischen Bischofskonferenz die Bundesjustizministerin angreift, scheint dieser den Ernst der Situation wohl nicht begriffen zu haben. Wer die Strafverfolgungsbehörden über Jahre nicht über schwere Straftaten, die intern bekannt waren informiert, hat schwere Schuld auf sich geladen. Rechtzeitiges Eingreifen der Polizei hätte weitere Taten verhindern können. Der Einwurf der Bundesjustizministerin, ” die Kirche müsste endlich konstruktiv mit den Strafverfolgungsbehörden zusammenarbeiten”, erscheint unter diesem Gesichtspunkt mehr als angemessen. Wenn dann auch noch ein anderer hoher katholischer Geistlicher versucht, den Grund der Verwerfungen in seiner Organisation der “sexuellen Revolution” zuzuschreiben, kann man nur noch von anscheinend völlig verdrehten Wertvorstellungen ausgehen. Vorfälle sexueller Übergriffe seitens katholischer Geistlicher wurden aus den USA und Irland bekannt.In den USA hat die Katholische Kirche mit Ablasszahlungen von bislang 1,2 Miliarden Dollar Prozesse zu vermeiden versucht. Dort und in Irland gibt es tausende Opfer. Auch in Österreich gab es Sexskandale in der katholischen Kirche. Das alles kann kein Zufall sein und ist auch keine Verfehlung Einzelner mehr. Dass einige katholische Amtsträger glauben, die Katholische Kirche wäre quasi exterritoriales Gelände und sie unterständen für ihr kriminelles Verhalten allenfalls dem Jüngsten Gericht ist wohl ein Irrtum, den die Bundesjustizministerin bei Gelegenheit mal klarstellen sollte.
Dass wegen der Trunkenheitsfahrt in der Evangelischen Kirche nun der Messwein sicher verwahrt werden muss und erst kurz vor dem Abendmahl unter Aufsicht eines Notars verabreicht werden soll, dürfte aber doch eine etwas zu weitgehende Forderung sein.





