2. März 2010
Vorratsdatenspeicherung: Bundesverfassungsgericht erteilt Merkel und Steinmeier eine schallende Ohrfeige
Die von der CDU/CSU-SPD Koalition erlassenen Telekommunikations-Überwachungsgesetze sind verfassungswidrig. Die bereits gespeicherten Daten der letzten sechs Monate sind “unverzüglich zu löschen”, heisst es im heute ergangenen Urteil des Gerichtes. (wörtlich: “Die Regelung ist damit insgesamt verfassungswidrig und nichtig.”) Das Urteil ist damit auch ein großer Sieg für die Pressefreiheit, sind Telekommunikationsdaten von Informanten und Journalisten zukünftig vor Ausspähung sicher. “Der Informantenschutz hat gesiegt, die Pressefreiheit hat dazu gewonnen”, heisst es in einer Pressemitteilung des DJV. Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) spricht von einem “Sieg für den Informantenschutz”.
Damit erlitten die Überwachungsbefürworter der Großen Koalition vor dem höchsten deutschen Gericht die größte zu erwartende Niederlage, mit ihrem Ansinnen einer Totalüberwachung des Volkes. Nachdem bereits andere so genannte Sicherheitsgesetze (großen Lauschangriff, Luftsicherheitsgesetz, Online-Durchsuchung) vom Bundesverfassungsgericht gekippt oder stark eingeschränkt worden sind, sollte man ernsthaft die Frage stellen, ob derartige Personen an der Spitze unseres Staates die fachlichen und moralischen Voraussetzungen für diese Ämter erfüllen. Es ist auf die Dauer unerträglich von Personen regiert zu werden, die immer wieder Gesetze erlassen, die gegen grundlegende Bestimmungen des Grundgesetzes (Art. 1 - 19 - “Grundrechte”) verstoßen. Es muss die Frage gestattet sein, ob sich diese Personen überhaupt noch auf dem Boden des Grundgesetzes befinden. Der FDP-Politiker Burkhard Hirsch(80), einer der Kläger sagte: “Entscheidend ist die Tatsache, dass der Staat den Bürger wie einen potenziellen Straftäter behandelt.” Dem hat das Bundesverfassungsgericht jetzt die gesetzliche Grundlage entzogen. In diesem Zusammenhang ist es beschämend, dass Frau Merkel Überwachungsmaßnahmen (hier am Beispiel Videoüberwachung) sogar für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten einsetzen wollte. Das jetzt für nichtig erklärte Telekommunikationsgesetz enthielt ebensolche unscharfen Bestimmungen. Gerichtspräsident Papier rügte auch die äußerst schlampige Formulierung der Bestimmungen, “die weit über die Vorgaben aus Brüssel” hinausgingen.
Schon gestern lag Heribert Prantl in seinem Kommentar in der Süddeutschen richtig: “Wo etwa bleibt die Pressefreiheit, wo bleibt der Informantenschutz, wenn Polizei und Staatsanwaltschaft sechs Monate lang feststellen können, wer mit wem Kontakt hatte? Quellenschutz gibt es dann nicht mehr. Jeder Informant, jeder, der mit Hilfe der Presse Missstände aufdecken will, muss befürchten, ins staatliche Visier zu geraten. Das ist kein egoistisches Gejammer um den Schutz journalistischer Privilegien, sondern eine Klage gegen die Aushöhlung der Grundrechte. Das Grundrecht der Pressefreiheit ist nur ein Exempel. Die Vorratsdatenspeicherung zerstört das Grundvertrauen der Gesellschaft in die Unbefangenheit von Kommunikation. Das Verfassungsgericht wird das nicht hinnehmen. ”
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert nach dem Urteil ein Stopp der Überwachung in ganz Europa. Schweden und Österreich haben die EU-Richtlinie bisher nicht umgesetzt, das Rumänische Verfassungsgericht hat das rumänische Gesetz zur Telekommunikationsüberwachung als verfassungswidrig verworfen. “Unanfechtbar und allgemein verbindlich. (Definitivă şi general obligatorie)”
Wer sich das Urteil genau ansieht, muss aber auch registrieren, dass eine Vorratsdatenspeicherung vom Verfassungsgericht nicht grundsätzlich für verfassungswidrig erklärt wurde. Verfassungswidrig war nur das bisherige Gesetz. Der Ausarbeitung eines neuen Gesetzes steht seitens des Gerichtes nichts im Wege. Damit verlässt das Gericht seine bisherige Rechtssprechung, unterließ es aber trotzdem, nur Nachbesserungsbedarf anzumelden. Für ein neues Gesetz bräuchten wir aber wieder eine große Koalition. FDP, Grüne und Linke dürften dafür nicht zur Verfügung stehen, wollen sie nicht ihre Glaubwürdigkeit aufs Spiel setzen und damit Wähler verprellen. ( Hier eine Liste der noch im Bundestag vertretenen Abgeordneten, die das verfassungswidrige Gesetz verabschiedet haben.) Für die Speicherungsgegner stellt sich nun die Frage, wie die EU-Richtlinie zu Fall gebracht werden kann, bevor doch noch ein neues Gesetz, zu dem die Bundesrepublik gegenüber der EU verpflichtet wäre, beschlossen wird. Das wird Jahre dauern, denn das Gericht hat an ein neues Gesetz hohe Ansprüche zur Datensicherheit gestellt. EU-Kommissarin Reding kündigte schon mal an, zu überprüfen, welche Daten überhaupt gebraucht werden und ob die Bestimmungen mit der EU-Grundrechtecharta übereinstimmen. Außerdem ist noch ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof anhängig. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sagte zum heutigen Urteil: “Das ist ein wichtiger Tag für den Datenschutz, das ist ein guter Tag für die Grundrechte.” Heribert Prantl analysiert in der SZ das Urteil. “Die Gegner der Datenspeicherung haben gewonnen, aber nicht gesiegt.”





