5. März 2010
Vorratsdatenspeicherung: Vorgaben des Verfassungsgerichtes technisch kaum umsetzbar
Der Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco) e.V. ist über das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, welches das bestehende Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig und nichtig erklärt hat, erfreut. Gleichzeitig wird auf die hohen Kosten hingewiesen, die schon entstanden sind. Dazu der Vorsitzende des Verbandes, Professor Michael Rotert, Vorstandsvorsitzender von eco: „Die Entscheidung ist ein wichtiger Sieg für die Wahrung der Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger. Der Gesetzgeber muss jetzt einen völlig neuen Anfang machen und ein neues Gesetz vorlegen. Dabei wird der Datensicherheit der gespeicherten Vorratsdaten eine hohe Priorität zugemessen werden müssen. Das vom Bundesverfassungsgericht geforderte Sicherheitsniveau bringt es mit sich, dass die Kosten dieser Maßnahme für die Internetwirtschaft dramatisch ansteigen. Wir hatten nach altem Gesetz mit Kosten von über 300 Millionen Euro allein für Anschaffungen der nötigen Speichertechnik gerechnet. Nunmehr gehen wir davon aus, dass die Kosten für die neue Vorratsdatenspeicherung wahrscheinlich erheblich steigen. Die Bundesregierung muss den Telekommunikationsunternehmen diese Kosten erstatten, andernfalls wird die Branche zum Schaden des Standorts bedeutend geschwächt. Vor allem kleine und mittelgroße Anbieter sind in ihrer Existenz gefährdet, aber auch die Ziele des Breitbandausbaus stehen möglicherweise in Frage.“ Die Auflagen, die das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber auf den Weg gegeben hat, um ein verfassungskonformes Gesetz auf den Weg zu bringen, sind nach der Ansicht von Professor Rother technisch nicht umsetzbar und könnten daher das ganze Gesetz zu Fall bringen. Das Gericht verlangt eindeutig, dass bestimmte Berufsgruppen von der Vorratsdatenspeicherung auszunehmen sind. Dazu zählen Ärzte, Psychologen, Seelsorger, Politiker, Richter und entsprechende soziale Telefonberatungen.Eine solche Auflage sei jedoch technisch nicht umsetzbar. Prof. Rotert erklärte, dass eine solche Filterung für Telefonnummern vorgenommen werden könnte, für dynamisch vergebene Internetadressen ist das aber undurchführbar, da für jede Internetsitzung in der Regel eine andere IP zugeteilt wird. Dadurch ist es “derzeit schlichtweg nicht möglich“, einzelne Personen bzw. ganze Berufsgruppen von der Datenspeicherung auszunehmen. “Ich möchte den Gesetzgeber sehen, der diese Einschränkungen mit dem Filtern von solchen Adressen in ein Gesetz packen kann, das auch hinterher umsetzbar ist. …Da wird sich die Regierung sehr schwer tun.” Nach Rothers Berechnungen wären mit mindestens doppelt so hohen Kosten für eine verfassungsgemäße Umsetzung zu rechnen, da das Urteil weitere hohe technische Anforderungen enthält. So müssen asymmetrische Verschlüsselung, die Umsetzung des Vier-Augen-Prinzips verbunden mit fortschrittlichen Verfahren zur Authentifizierung für den Zugang zu den Schlüsseln und eine revisionssichere Protokollierung von Zugriff und Löschung zur Anwendung kommen. Diese Anforderungen müssen mit empfindlichen Sanktionen bewehrt werden.





