14. August 2010
ROG zum Journalistenprozess: Deutschand riskiert seinen Ruf



13. Aug. 2010 – Das Amtsgericht Dresden hat am Morgen sein Urteil im Journalistenprozess (wir berichteten) zum so genannten Sachsensumpf verkündet: Thomas Datt und Arndt Ginzel wurden zu 50 Tagessätzen à 50 Euro verurteilt, weil sie sich nach Ansicht des Amtsgerichts der üblen Nachrede schuldig gemacht haben sollen. Der Antrag der Nebenkläger auf Haftstrafen hatte keinen Erfolg. Der DJV, der die beiden Journalisten juristisch unterstützt, wird das weitere Vorgehen festlegen, sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt. DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken kritisierte das Urteil als überzogen. Es sei nicht nachvollziehbar, dass mit dem Strafrecht versucht wurde, kritische Journalisten einzuschüchtern. Das Urteil dürfe keinesfalls Schule machen. Wenn sich Betroffene gegen mögliche Fehler von Journalisten zur Wehr setzen wollten, biete das Presserecht die richtigen Instrumente

“Im Oktober 2009, kurz nach der Bundestagwahl, war die Freude in deutschen Presseverlagen groß: Einigen Presselobbyisten war es in einer politischen Nacht- und Nebelaktion gelungen, maßgebliche Verhandlungsführer des Koalitionsvertrages von der vermeintlichen Notwendigkeit eines sog. Leistungsschutzrechtes für Presseverlage zu überzeugen. Wie sich inzwischen gezeigt hat, war die Absichtserklärung im Koalitionsvertrag, ein Leistungsschutzrecht einführen zu wollen, voreilig”, meint Dr. Arnd Haller, Chefjustiziar Google Nord- und Zentraleuropa und erläutert auf telemedicus, warum ein Leistungsschutzrecht nur wenigen Großverlagen nutzt, ansonsten aber schadet.

Im Prozess gegen zwei Leipziger Journalisten vor dem Amtsgericht Dresden (wir berichteten) forderte der Staatsanwaltschaft Geldstrafen in Höhe von 6000 Euro wegen übler Nachrede und Verleumdung. Hingegen forderten die Verteidiger Freisprüche.
Gegenstand des Verfahrens gegen die Leipziger Journalisten Thomas Datt und Arndt Ginzel sind Artikel im Spiegel und auf Zeit Online, die 2008 erschienen sind. Darin ging es um angebliche Verwicklungen ehemaligen Leipziger Justizangstellten und der Leipziger Rotlicht-Szene. So sah sich ein ehemaliger Justizangestellter als Besucher eines Kinder-Bordells verleumdet. Da sich die Vorwürfe als “nicht stichhaltig” erwiesen wurde wurden die Artikel von der Staatsanwaltschaft als üble Nachrede bewertet. Das Urteil wird für Mitte August erwartet.

Zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes, dass der Thüringische Linke-Landeschef Bodo Ramelow vom Verfassungsschutz überwacht werden darf, schreibt Heribert Prantl in der SZ unter der Überschrift “Nicht nur rechtswidrig sondern dumm”: “Man kann sich über Lafontaine und Ramelow ärgern, ihre Politik für unsinnig halten. Aber politischer Ärger darf kein Anlass sein, den Leuten den Verfassungsschutz auf den Hals zu hetzen. Ein Fehlurteil. weiterlesen…

Das Volk wurde durchnummeriert. Die Zahl hat elf Ziffern und jeder Einwohner der BRD hat so eine Steueridentifikationsnummer erhalten. Er ist mit Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsort, Name des Ehepartners und sogar der Religionszugehörigkeit (!) in der zentralen Datenbank beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bonn erfasst. 20 Jahre nach dem Ende der DDR existiert in Deutschland wieder eine PKZ (Personenkennzahl), mit der EDV-gerecht der Bürger beliebig überwacht werden kann. Das befürchtet zum Beispiel Rechtsanwalt Martin Heufelder, der meint, die Nummer verletze das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, das das Bundesverfassungsgericht bereits 1983 festgeschrieben hatte. Die obersten Richter folgten damals dem Grundgedanken, dass jeder Bürger, zumindest mit Einschränkungen, ein Recht darauf habe, seine privaten Daten vor dem Zugriff des Staates zu schützen. Der Rechtsanwalt sieht einen Schritt zum “gläsernen Bürger” und zu einer “gigantischen Kontrollmaschine”. Für ihn ist unklar, welche Behörde befugt sei, die Daten zu nutzen und wessen Daten an wen genau weitergegeben werden dürfen. Wenn praktisch alle Finanz-Transaktionen rund um die Steuer öffentlich würden, ließen sich Persönlichkeitsprofile erstellen. Nun beschäftigt sich in erster Instanz das Finanzgericht Köln mit dem Fall. (Aktenzeichen: 2 K 3834/08, 2 K 3837/08, 2 K 3838/08). Zur abschließenden Klärung ist wohl wieder einmal das Bundesverfassungsgericht gefragt.


Bei den Privatsendern RTL und Sat1 fanden heute Durchsuchungen der Büros durch Beamte des Bundeskartellamtes statt. Es bestehe der Verdacht, dass die Sender sich abgespochen haben, digitale Free-TV-Programme nur verschlüsselt gegen zusätzliches Entgelt zugänglich zu machen. Laut einer Sprecherin des Bundeskartellamts seien die Durchsuchungen mit richterlichem Beschluss durchgeführt worden. Die Durchsuchungen betreffen auch technische Maßnahmen, wie Werbeblocker und Kopierschutzfunktionen. Die Sender betreiben kostenpflichtige Angebote, obwohl die Lizenz ausdrücklich für frei empfangbare Programme erteilt wurde. weiterlesen…

Berlin, 5.05.2010 - Der Deutsche Journalisten-Verband und die dju in ver.di haben vor dem Landgericht Hamburg einen weiteren Erfolg für Fotojournalisten über die Heinrich Bauer Achat KG errungen. Nach dem heutigen Urteil (Az. 312 O 703/09) sind wesentliche Regelungen in den neuen Bauer-Verträgen mit freien Fotojournalistinnen und -journalisten rechtswidrig und unwirksam, die der Verlag verwendete, nachdem ihm eine etwas andere Fassung bereits durch einstweilige Verfügung verboten worden war. Auch mit diesen Bedingungen ist der Verlag jetzt erstinstanzlich in erheblichem Umfang gescheitert. Zu den rechtswidrigen Passagen der Bauer-Konditionen gehören vor allem die Honorarbedingungen, die der Verlag zu Lasten seiner Freien ersonnen hatte. weiterlesen…

Nach einem Urteil des Brandenburger Oberlandesgerichts (OLG) (Az. – 5 U 12/09, 5 U 3/09 und 5 U 14/09) ist das Fotografieren fremder Gebäude keine Verletzung der Rechte des Eigentümers. Das Oberlandesgericht hat zur Begründung ausgeführt, es gebe kein Vorrecht des Eigentümers, das Fotografieren seines Eigentums zu verwerten. weiterlesen…

Nach dem Reinfall mit der “Pendlerpauschale” und den “Jobcentern” nun der nächste Paukenschlag für die von der Rot-Grünen Bundesregierung unter Kanzler Schröder unter Beteiligung der CDU verabschiedeten “Arbeitsmarktreformen”. Die als großer Wurf angekündigten und verabschiedeten Gesetze “zur Modernisierung des Arbeitsmarktes”, besser als “Hartz-Gesetze” bekannt (nach dem rechtskräftig verurteilten Straftäter Peter Hartz benannt), wurden vom Bundesverfassungsgericht als nicht vereinbar mit dem Grundgesetz erklärt.

Bis jetzt hatten Steuerpflichtige beim Finanzamt immer schlechte Karten, wenn beruflich veranlasste Reisen auch private Vergnügungen enthielten. Flog ein Journalist zu einem Termin und blieb im Anschluss noch ein paar Tage privat dort, konnten nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) Aufwendungen, die zum Teil beruflich oder betrieblich veranlasst sind, grundsätzlich nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgezogen werden (§ 12 Nr. 1 EStG, Aufteilungsverbot). Nun hat der Großen Senats des Bundesfinanzhofs entschieden, dass die Reisekosten durchaus zugeordnet werden können. weiterlesen…

Bei der heutigen mündlichen Verhandlung zur Vorratsdaten-speicherung vor dem Bundesverfassungsgericht hatten die Vertreter der Bundesregierung Prozessbeobachtern zufolge keinen guten Stand. Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger erschien nicht zur Verhandlung, da sie das von ihr beklagte Gesetz ansonsten als Vertreterin der schwarz-gelben Koalition hätte verteidigen müssen und so in einen Interessenskonflikt geraten wäre. weiterlesen…

Dem Journalisten der Berliner Zeitung Andreas Förster ist von der Zivilkammer des Landgerichts Berlin eine Entschädigung von 10.000 Euro zugesprochen worden. Zur Zahlung verurteilt wurde der Bundesnachrichtendienst (BND) wegen “objektiv rechtswidrigem Vorgehen und schuldhafter Amtspflichtverletzung”. weiterlesen…

Die Machenschaften der Deutschen Telekom gegen unliebsame Berichterstattung in den Medien ziehen immer weitere Kreise. Jetzt wurde bekannt, dass sogar Daten aus Übersee zur Überwachung über eine private Detektei beschafft wurden. Unter Obermanns Vorgänger Kai-Uwe Ricke hatte die Telekom mit Hilfe der Berliner Detektei Network herausfinden wollen, wer die Presse mit internen Zahlen und Papieren aus dem Konzern versorgte.Die Telefonverbindungen von Aufsichtsräten und Journalisten wurden ausspioniert, mit Hilfe von Datensätzen aus der Telekom. Das war wohl illegal. Die Bonner Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Verstößen gegen das Fernmeldegeheimnis und anderer Delikte. (SZ)

Die großen Musiklabels sind mit ihrer Klage gegen die Zulässigkeit der Privatkopie vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. “Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen. Sie ist unzulässig, weil sie nicht fristgerecht eingelegt wurde”, heisst es in der Begründung des Gerichtes unter ihrem Vorsitzenden Hans Jürgen Papier. weiterlesen…




