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Wer anklickt, ist schon verdächtig!
von Albrecht Ude
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Durch die Internet-Sperren der Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) verschwindet kein einziges kinderpornographisches Bild aus dem Netz. Statt dessen wird die Zensur eingeführt.
Sollte der Bundestag das „Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen“ beschließen, verschwände dadurch keine einzige Webseite mit kinderpornographischen Inhalten aus dem Netz.
Leider ist es nichts Besonderes, dass die Regierung Gesetze beschließt, die ihren Zweck verfehlen und damit nutzlos sind. Dieses Gesetz aber ist gefährlich und schädlich, denn es führt die Zensur ein und verstößt damit gegen das Grundgesetz und die darin geschützten Grundrechte. Zur Erinnerung: Die Grundrechte sind Rechte jedes einzelnen Bürgers gegen den Staat, auch gegen einen demokratisch legitimierten. Wörtlich steht in dem Entwurf, dass durch das „Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen“ das Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses eingeschränkt wird.
Um eine Pressemeldung des federführenden Wirtschaftsministeriums vom 22. April („Kabinett beschließt Netzsperren gegen Kinderpornos“) zu zitieren: „Die Bundesregierung weiß, dass mit diesen Regelungen gesetzgeberisches Neuland betreten wird.“
Was ist geplant?
Aus dem Familienministerum stammen „Eckpunkte zur Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet“. Um diese umzusetzen, legte das Wirtschaftsministerium unter Beteiligung des Familien- und des Justizministeriums den genannten Gesetzentwurf vor, der Änderungen des Telemediengesetzes (TMG) und Telekommunikationsgesetzes (TKG) vorsieht. Sie zielen auf Eingriffe in das Domain Name System (DNS), das grundlegende Adressierungssystem des Internet.
Danach soll das Bundeskriminalamt (BKA) „arbeitstäglich“ eine „aktuelle Sperrliste“ zusammenstellen und diese an die Internet-Zugangsprovider („Diensteanbieter“) übermitteln, damit jene dann „geeignete und zumutbare technische Maßnahmen“ (...) „ergreifen, um den Zugang zu Telemedienangeboten, die in der Sperrliste aufgeführt sind, zu erschweren“. Damit ist eines bereits deutlich: Es geht nicht darum, kinderpornographische Websites zu beseitigen oder den Zugriff darauf zu verhindern. Es geht nur darum, den Zugriff zu „erschweren“. Die Sperrliste müssen Provider mit mindestens 10 000 Teilnehmern oder Nutzungsberechtigten umsetzen.
„Für die Sperrung dürfen vollqualifizierte Domainnamen, Internetprotokoll-Adressen und Zieladressen von Telemedienangeboten verwendet werden“, so der Entwurf. Welche Angebote gesperrt werden sollen, entscheidet das BKA. Die Provider müssen den Inhalt der Liste geheim halten: „Die Diensteanbieter haben die Sperrliste durch geeignete Maßnahmen gegen Kenntnisnahme durch Dritte, die an der Umsetzung der Sperrung nicht beteiligt sind, zu sichern“, so der neue § 8a Satz 3 des TMD gemäß dem Entwurf. Nach derzeitigem Stand der Debatte wird das BKA die Sperrliste autonom erstellen, Kontrollen sind nicht geplant. Nicht einmal die Provider, die binnen sechs Stunden die Sperrliste umsetzen müssen, erfahren, warum ein „Telemedienangebot“ dort aufgeführt ist. Das aber ist Zensur.
Wenn ein Nutzer eine auf der Sperrliste genannte Webseite ansurfen will, wird er auf eine „Stoppmeldung“ umgeleitet, die ihn „über die Gründe der Sperrung sowie eine Kontaktmöglichkeit zum Bundeskriminalamt informiert“. Es bleibt aber nicht dabei, Nutzer vor dem Aufrufen kinderpornographischer Inhalte zu bewahren. Im Gesetzentwurf heisst es: „Die Diensteanbieter dürfen“ (...) „personenbezogene Daten erheben und verwenden. Diese Daten dürfen für Zwecke der Verfolgung von Straftaten nach § 184b des Strafgesetzbuchs den zuständigen Stellen auf deren Anordnung übermittelt werden.“
Im Klartext: Jeder, der eine gesperrte Seite aufzurufen versucht, wird erfasst. Und zwar namentlich, denn üblicherweise hat er sich mit seinem Passwort eingeloggt, so dass der Provider weiß, wer gerade am Rechner sitzt. Damit entpuppt sich das Gesetz vor allem als eine Überwachungsmaßnahme und eine perfide dazu: Es liegt auf der Hand, dass man den Inhalt einer Seite erst erkennt, wenn man sie aufgerufen hat. Der Link, auf den man klickt, um sie zu sehen, muss nicht unbedingt aussagekräftig sein. Und Versuche, Nutzer im Internet irrezuleiten, sind Legion.
Das „Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie“ entpuppt sich also als eines zur „Erschwerung“ des Zugriffs, es erlaubt dem BKA festzulegen, welche Webangebote nicht angesehen werden sollen und regelt die Erfassung derer, die das doch versuchen. Dass dieser Entwurf und seine Initiatoren scharf kritisiert wurden, ist nicht überraschend. Bereits am Tag des Kabinettsbeschlusses intervenierte Franziska Heine und reichte eine Petition beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages ein. Der Text ihrer Petition lautet: „Wir fordern, dass der Deutsche Bundestag die Änderung des Telemediengesetzes nach dem Gesetzentwurf des Bundeskabinetts vom 22. April 2009 ablehnt. Wir halten das geplante Vorgehen, Internetseiten vom BKA indizieren und von den Providern sperren zu lassen, für undurchsichtig und unkontrollierbar, da die „Sperrlisten“ weder einsehbar sind noch genau festgelegt ist, nach welchen Kriterien Webseiten auf die Liste gesetzt werden. Wir sehen darin eine Gefährdung des Grundrechtes auf Informationsfreiheit.“
Die elektronische Petition konnte via Internet von Jedermann mitunterzeichnet werden. Bereits einen Tag nach dem Erscheinen hatten dies über 10 000 Bürger getan, am 10. Juni 2009 lag die Zahl der Mit-Petenten bei 115 650. Am 16. Juni 2009 lief die Mitzeichnungsfrist aus.
Grundsätzliche Kritik kam auch von Thilo Weichert, dem Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD). Am Tag vor dem Kabinettsbeschluss äußerte er sich via Pressemeldung: „Schon das reine Sperren von Webseiten ist ein grundrechtliches Problem, insbesondere weil dadurch auch rechtmäßige Inhalte des Internet betroffen sein werden, die den uneingeschränkten Schutz des Art. 5 des Grundgesetzes in Anspruch nehmen können. Die nun bekannt gewordenen Planungen haben aber eine völlig neue Überwachungsdimension.“ Und „die Aufnahme in die Liste durch eine Verwaltungsbehörde gibt nicht ansatzweise die Sicherheit, dass ein Internetangebot wirklich kriminelle Inhalte enthält. Ein Mitloggen von Webseitenaufrufen wäre nicht nur ein Frontalangriff auf die freie Kommunikation im Internet, sondern zugleich ein Überwachungsinstrument, mit dem die Nutzung des Internet allgemein massiv beeinträchtigt würde“.
Die vielleicht gewichtigste Kritik an dem Vorgehen des Kabinetts kommt vom „Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur“, kurz AK Zensur. Dessen Mitstreiter Alvar Freude analysierte die diversen bereits bestehenden europäischen Sperrlisten und mailte die Provider an, auf deren Servern sich laut der Listen kinderpornographisches Material befinden soll. Das vorläufige Ergebnis: Bereits innerhalb der ersten zwölf Stunden nach Aussenden der Mails wurden 60 Webauftritte gelöscht. Damit gelang Freude etwas, was Ursula von der Leyen mit dem Gesetzesentwurf nie erreichen wird: Die tatsächliche Löschung von Kinderpornographie.
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