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Steuertipp: Mehr netto ab 2010
Von Robert Kracht
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Ab dem Jahreswechsel lassen sich mehr Sonderausgaben absetzen. Das mindert die Einkommensteuer deutlich.
Ab 2010 werden Steuerzahler in einem Umfang von rund zehn Milliarden Euro jährlich entlastet, indem sie ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in voller Höhe absetzen können. Das gilt unabhängig davon, ob ein angestellter Redakteur gesetzlich oder der freie Mitarbeiter privat versichert ist, denn Arbeitnehmer und Selbstständige werden steuerlich gleichgestellt. Als weiterer Einspareffekt kommt hinzu, dass neben dem eigenen Aufwand auch die Prämien für Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner sowie für den Nachwuchs mit Anspruch auf Kindergeld berücksichtigt werden.
Ermöglicht wird dies durch das noch von der abgewählten Großen Koalition beschlossene Bürgerentlastungsgesetz, wonach sich die steuerliche Berücksichtigung von sonstigen Vorsorgeaufwendungen verbessert. Galt bislang ein jährlicher Höchstbetrag von 1500 Euro für Arbeitnehmer und 2400 Euro für Selbstständige, so können nach dem Jahreswechsel die Beiträge für eine Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung in tatsächlicher Höhe als Sonderausgabe von der Steuer abgezogen werden. Dieser unbegrenzte Abzug gilt bei der Krankenversicherung aber nur für Beiträge, die zur Abdeckung einer Grundversorgung im Krankheitsfall dienen. Beitragsanteile für einen Anspruch auf Krankengeld, Einbettzimmer, Chefarztbehandlung, Leistungen durch Heilpraktiker oder für Zahnersatz sind nicht abzugsfähig.
Das private Krankenversicherungsunternehmen teilt den gezahlten Beitrag nach einem Punktesystem in begünstigte und nicht begünstigte Versicherungsleistungen auf. Als Faustformel kann davon ausgegangen werden, dass mindestens 80 Prozent der tatsächlich gezahlten privaten Krankenversicherungsbeiträge begünstigt und somit als Sonderausgabe abzugsfähig sind. Die komplizierte Punkteberechnung wird von der jeweiligen Krankenversicherung automatisch vorgenommen und dem Versicherten mitgeteilt. Der kann dann die begünstigten Prämienanteile in seiner Steuererklärung voll geltend machen.
Sind Journalisten in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, können sie ihre Beiträge künftig grundsätzlich in voller Höhe geltend machen. Sofern allerdings Anspruch auf Krankengeld besteht, erfolgt eine Kürzung der Beiträge um pauschal vier Prozent. Mehr netto gelingt dabei nicht erst über den späteren Steuerbescheid, sondern ab der Gehaltszahlung Januar 2010, weil der Arbeitgeber das neue Abzugsvolumen sofort bei der Bemessung der Lohnsteuer berücksichtigt.
Dies erfolgt über die Vorsorgepauschale, die derzeit 11 Prozent vom Bruttoarbeitslohn und höchstens 1500 Euro beträgt. Diese Pauschale wird 2010 auf 12 Prozent und 1900 Euro erhöht. Der Ehepartner mit der Steuerklasse III kann sogar bis 3000 Euro geltend machen. Diesen Betrag können auch privat Versicherte über ihren Arbeitgeber abziehen lassen. Da sie jedoch oft mehr bezahlen, können sie dem Lohnbüro die tatsächlich geleisteten Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung mitteilen, die dann berücksichtigt werden.
Freiberufler kommen zu ihrer Entlastung durch einen Antrag auf Herabsetzung der Einkommensteuer-Vorauszahlung beim Finanzamt. Ohne besonderen Nachweis werden für die Ermittlung 80 Prozent der privaten Krankenversicherungsbeiträge angesetzt, die im letzten Veranlagung berücksichtigt wurden. Wer mehr absetzen möchte, muss das über einen Beitragsnachweis seiner Kasse belegen.
Diese Umgestaltung führt allerdings im Gegenzug zu einem Abzugsverbot für alle weiteren Vorsorgeaufwendungen, sofern sich diese nicht im Rahmen der ab 2010 geltenden Höchstbeträge von 1900/2800 Euro auswirken. Das betrifft beispielsweise Arbeitslosen-, Berufsunfähigkeits-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen. Zahlt beispielsweise ein lediger Freier Mitarbeiter 2500 Euro Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge im Jahr, hat er noch Luft von 300 Euro für die übrigen Prämien. Zahlt er hingegen bereits 4000 Euro zur Kranken- und Pflegeversicherung, bleibt ihm für sonstige Vorsorgeaufwendungen nichts mehr zusätzlich. Er kann aber die 4000 Euro absetzen. Generell können alle mehr absetzen als noch 2009, am meisten profitieren jedoch Privatversicherte mit vielen Kindern.
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