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Service und Wissen

Steuertipp: Geänderte Steuerregeln für 2010

von Robert Kracht

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Das neue Jahr bringt über das Wachstumsbeschleunigungsgesetz nicht nur mehr Kindergeld und eine steuerlich verbesserte Förderung für die Eltern, sondern auch zwei Änderungen, die Journalisten besonders betreffen. Das ist zum einen die verbesserte Abschreibungsmöglichkeit für Wirtschaftsgüter bei Selbstständigen und zum anderen der ermäßigte Umsatzsteuertarif auf Geschäftsreisen.


Flexible Abschreibung

Wir sitzen in einem Transporter gemeinsam mit Azer, einer hübschen, schüchternen, jungen Kollegin aus Armenien, Mehman, einem einundzwanzigjährigen Kollegen aus Aserbaidschan, der in seinem Land bereits zweimal im Gefängnis saß und dessen Bruder, auch Journalist, im letzten Jahr ermordet wurde und Nina aus Georgien, die gerade ihr Journalistikstudium beendet hat. Kaufen freie Journalisten ab 2010 Gegenstände für den beruflichen Bedarf bis zu Nettopreisen von 1 000 Euro ohne Umsatzsteuer pro Position, können sie ihre Steuer effektiver senken, denn die gesetzlichen Regelungen haben sich für bewegliche Anlagegüter verändert und dies bezogen auf drei verschiedene Preisstufen.

Bis 150 Euro bleibt es dabei, dass die komplett als Betriebsausgaben absetzbar sind. Der Bürostuhl zu 120 Euro darf jetzt aber alternativ auch über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Das lohnt sich, wenn der Gewinn im Jahr des Kaufs ohnehin gering ausfällt und sich die Kosten langfristig auswirken sollen.

Preise bis netto 410 Euro dürfen nunmehr sofort in voller Höhe als sogenanntes geringwertiges Wirtschaftsgut (GwG) abgeschrieben werden. Alternativ kann der Journalist aber auch die Regelung aus dem Jahr 2009 weiter anwenden und nur Preise bis 150 Euro sofort absetzen. Entscheidet er sich dafür, muss er für alle Gegenstände zwischen 150 und 1 000 Euro einen Sammelposten bilden und einheitlich über fünf Jahre abschreiben. Nimmt er hingegen die 410-Euro-Option, sind die im gleichen Jahr angeschafften Güter zwischen 411 und 1 000 Euro über die Nutzungsdauer abzuschreiben. Das ist besonders beim neuen PC lukrativ, da der nur eine Nutzungsdauer von drei Jahren aufweist. Kostet der Laptop beispielsweise 500 Euro, konnten beim Kauf im Vorjahr jährlich nur ein Fünftel und damit 100 Euro abgesetzt werden. Jetzt geht es mit drei Mal 166,67 Euro schneller.

Selbstständige erhalten so mehr Flexibilität bei der Wahl der Abschreibungsmodalitäten, müssen sich pro Geschäftsjahr aber für eine der Methoden entscheiden. Für angestellte Redakteure ändert sich hingegen nichts, sie konnten auch 2009 bereits Preise bis 410 Euro sofort als Werbungskosten­ geltend machen.


Dienstreise könnte billiger werden

Seit Neujahr verlangt der Fiskus auf die Übernachtung im Hotel statt 19 nur noch 7 Prozent Umsatzsteuer. Damit könnte die Branche ihre Preise rein rechnerisch um rund zehn Prozent senken und der ehemalige Bruttoübernachtungspreis aus 2009 von 100 auf exakt 89,92 Euro fallen. Das Gaststättengewerbe ist allerdings nicht verpflichtet, die Umsatzsteuersteuersenkung an ihre Kunden weiterzureichen. Lässt es der Hotelier beim alten Preis von 100 Euro, kann er die rund zehn Euro als Gewinn einstreichen und die Gäste haben nichts davon.

Freie Journalisten als Geschäftsreisende profitieren deshalb kaum von der Neuregelung, weil sie die Vorsteuer aus den Hotelrechnungen ohnehin vom Finanzamt wieder erstattet bekommen. Werden die Endpreise 2010 nicht gesenkt, haben sie den Nachteil der geringeren Vorsteuer von nur noch sieben Prozent, die sie beim Finanzamt als Ausgaben geltend machen können. Der nunmehr höhere Restbetrag verbleibt ihnen also als echter Kostenfaktor.

Dabei gibt es Abgrenzungsprobleme, wenn die Rechnung bislang nur eine Endsumme aufwies, auf die 19 Prozent Umsatzsteuer aufgeschlagen wurde. Jetzt muss die Gesamtrechnung verschiedene Leistungen mit unterschiedlichen Sätzen ausweisen – beim Nettobetrag und der jeweiligen Umsatzsteuer. Statt netto 100 Euro inklusive Frühstück wären das beispielsweise 96 Euro für die Übernachtung und vier Euro für Brötchen und Kaffee. Nur wenn das Hotel eine ordnungsgemäße Rechnung ausstellt, gibt es die ausgewiesene Vorsteuer vom Finanzamt zurück.

Ein anderes Problem haben angestellte Journalisten auf Geschäftsreisen. Da für das Frühstück 19 Prozent Umsatzsteuer fällig wird, muss dieser Posten in der Rechnung jetzt gesondert ausgewiesen werden. Somit kann der Chef die Übernachtung nur noch abzüglich des ausgewiesenen Frühstücks steuerfrei vornehmen. 2009 gelang das pauschal in Höhe von 4,80 Euro, selbst wenn der Verzehr am Morgen tatsächlich mit 8 Euro kalkuliert war. Zahlt der Arbeitgeber dieselben Beträge wie vor Neujahr, werden auf die Differenz Lohnsteuer und Sozialabgaben fällig, im Beispielsfall also auf 3,20 Euro. Hier sollte in jedem Fall Rücksprache mit dem Lohnbüro genommen werden, wie der geänderte Umsatzsteuertarif auf die Reisekostenabrechnung in der Redaktion zu handhaben ist.

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Heft Nr. 1-2010
Titelthema:
Wissenschaft

Titelfoto: Bernd Lammel



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