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RECHT

Erneutes Hickhack um Überwachungsgesetze

von Albrecht Ude

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Überwachungsgesetze werden in Europa und in Deutschland von den Gerichten auf ihre Verträglichkeit mit den Grundrechten geprüft. Das zeigt die Stärke der Zivilgesellschaft.


Als das Bundesverfassungsgericht am 2. März 2010 entschied, dass die „Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung nicht verfassungsgemäß“ ist und die „unverzügliche“ Löschung bereits gesammelter Daten anordnete, war die Bundesjustizministerin nicht im Karlsruher Gerichtssaal anwesend. Wäre sie erschienen, hätte sie wohl nicht gewusst, wohin sie sich setzen sollte: Auf die Seite der Beklagten, also der Bundesregierung und des Justizministeriums, oder auf die Seite der Kläger. Denn als Ministerin hat Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) das umstrittene Gesetz nur von ihrem Amtsvorgänger „geerbt“, als Oppositionelle hatte die aufrechte Freidemokratin selbst gegen das Gesetz geklagt – zusammen mit Gerhard Baum, Burkhard Hirsch und anderen, die noch wissen, dass Liberalität keine Teildisziplin der Betriebswirtschaft ist.

Mit dem Spruch des Verfassungsgerichtes endet die Geschichte aber nicht, denn die Karlsruher Richter haben nicht die Vorratsdatenspeicherung insgesamt verdammt, sondern eben nur deren „konkrete Ausgestaltung“. Was nichts anderes heisst, als dass es durchaus möglich wäre, eine grundgesetzkonforme Speicherung der Verkehrsdaten jeglicher elektronischen Kommunikation (Telefon, Mobilfon, E-Mail und Surfen im World Wide Web) in ein Gesetz zu gießen. Ob das geschehen wird, ist unklar. Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger äußerte sich in einem Interview mit dem Hamburger Abendblatt jedenfalls eindeutig: „Andere Staaten kommen ohne Vorratsdatenspeicherung aus, zum Beispiel die USA.“ Dort stellte sie auch klar: „Mein Ziel ist es, seriös mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts umzugehen. Es wäre verantwortungslos, einen Zeitplan zu nennen.“

Doch Lobbyisten für die Überwachung gibt es nach wie vor. Das zeigte unter anderem das Ach- und Wehgeschrei nach der Urteilsverkündung. Insbesondere Jörg Ziercke, Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), macht unablässig für eine elektronische Totalüberwachung Druck. Erst am 12. März, bei der Vorstellung der neuesten Lagedaten zur Informations- und Kommunikationskriminalität („IuK-Kriminalität Bundeslagebild 2009“) wies er darauf hin, dass Kriminelle „das Internet als Tatmittel“ nutzten. Nun argumentiert Ziercke (mit anderen) in eigener Sache. Schon vorher hatte das BKA Fallbeispiele präsentiert, die den Nutzen der Überwachung belegen sollten. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat sich damit auseinandergesetzt und dargelegt, dass ein Großteil der Beispiele auch ohne ausufernde Datenspeicherung aufgeklärt werden konnte.

Dass die Verfassungsrichter die Vorratsdatenspeicherung nicht in Bausch und Bogen verdammten, wird damit erklärt, dass sie keinen „europäischen Rechtskrieg“ riskieren wollten. Denn wären sie so weit gegangen, wäre die Überwachungsmaßnahme vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg gelandet.

Aber genau da landet sie jetzt doch. Das Dubliner High Court legte dem Europäischen Gerichtshof nämlich die Frage vor, ob die entsprechende EU-Richtlinie gegen die EU-Grundrechtecharta verstößt und unwirksam ist. Der EuGH, der bereits 2009 mit der Richtlinie befasst war, hatte es vermieden, dabei Grundrechtsfragen zu erörtern. Nun hatte die irische Bürgerrechtsorganisation Digital Rights Ireland (DRI) geklagt, dass die Bestimmungen die Bürgerrechte auf Privatsphäre und Telekommunikationsfreiheit verletzten. Bemerkenswert: Das höchste Gericht Irlands mochte den Ausführungen der irischen Regierung, die Bürgerrechtsvereinigung sei von der Vorratsdatenspeicherung nicht betroffen (und daher nicht klageberechtigt), nicht folgen.

Damit ist die EU-Richtlinie, die den nationalen Gesetzen vorausging, wieder da wo sie hingehört – auf der europäischen Ebene. Das markiert eine bemerkenswerte Anstrengung der Zivilgesellschaft in den europäischen Ländern, zeigt aber auch, wie viel Potenzial diese mittlerweile hat. So haben am 19. April dieses Jahres 48 Organisationen und Verbände die Bundesjustizministerin in einem gemeinsamen Brief aufgefordert, „sich auf europäischer Ebene klar für eine Abschaffung der EU-Mindestvorgaben zur Vorratsdatenspeicherung einzusetzen“. Sie argumentieren, die Vorratsdatenspeicherung „beeinträchtigt insgesamt die Funktionsbedingungen unseres freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens“.

Dass so viele – in ihren Zielen durchaus heterogene – Organisationen sich für eine Initiative stark machen, ist ein Zeichen.

Während sich nun also die europäischen Richter mit der Überwachung und deren Verhältnis zu den Grundrechten beschäftigen müssen, hat auch das Karlsruher Richterkollegium wieder mit dieser Frage zu tun: Am 31. März – dem letztmöglichen Tag! – hat die in Bielefeld ansässige Bürgerrechtsorganisation FoeBuD e. V. gegen ELENA geklagt. Hinter diesem Akronym verbirgt sich der „Elektronische Entgeltnachweis“ (BerJour 1-2010), eine Maßnahme, die eigentlich dem Bürokratieabbau in Deutschland nützen sollte. Festgeschrieben ist sie im 6. Abschnitt des Sozialgesetzbuch IV, §§ 95 ff. (Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises) und gilt seit dem 1. Januar 2010.

Bürokratieabbau auf deutsch! Das Gesetz verpflichtet alle Arbeitgeber, die Daten ihrer Arbeitnehmer an die Deutsche Rentenversicherung Bund zu melden. Die unterhält die so genannte Zentrale Speicherstelle (ZSS). Die daraus erstellte Datenbank enthält nicht nur Namen, Adressen und so weiter, sondern auch viele vertrauliche Angaben, zum Beispiel über den Verdienst und die genommenen Urlaubstage und andere Daten. Mehr noch: Auch subjektive (und möglicherweise sehr strittige) Daten werden gespeichert. „Schilderung des vertragswidrigen Verhaltens, das Anlass der Kündigung/Entlassung war“ heißt eines der Datenfelder des „Multifunktionalen Verdienstdatensatzes“, den Arbeitgeber Monat für Monat über jeden Beschäftigten herausgeben müssen. Auch Informationen über die Teilnahme an Streiks zählen dazu.

Wozu das? Damit die Ämter es einfacher haben, über Sozialleistungen und deren Höhe zu entscheiden, sobald jemand diese beantragt? (Allerdings erst ab 2012, denn die Behörden müssen dazu die Daten der vergangenen zwei Jahre berücksichtigen). Gesammelt werden aber auch die Daten all jener, die niemals Hilfe vom Staat verlangen. Bürokratie baut man so nicht ab, sondern auf. Nicht nur für die betroffenen Beschäftigten, sondern auch für die Firmen, an denen dieser Berichtsaufwand hängenbleibt.

Die neue Verfassungsbeschwerde wird vertreten durch den Fachanwalt für IT-Recht Dominik Boecker aus Köln und den Berliner Anwalt Meinhard Starostik, der schon in Sachen Vorratsdatenspeicherung in Karlsruhe auftrat. Die Klage ist zunächst einmal ein logistischer Erfolg. Die Beschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung hatte nach längerer Vorbereitung 34.014 Unterstützer gefunden – so viele wie keine zuvor in der Geschichte der Bundesrepublik. Jetzt gelang es dem FoeBuD in weniger als einem Monat, 22.005 abhängig Beschäftigte zur Beteiligung zu bewegen. Insgesamt 62 Aktenordner mit Vollmachten der Unterstützer wurden dem Verfassungsgericht am 31. März 2010 übergeben.

Das zeigte bereits Wirkung, ehe die Richter die Beschwerdeschrift auch nur lesen konnten. Die Bundesregierung ist offenbar schon nervös geworden. Ob ELENA wie geplant eingeführt wird, ist zweifelhaft. Der federführende Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) äußerte sich dem Handelsblatt gegenüber skeptisch. Er möchte vor allem den kleinen und mittleren Unternehmen das Datenspeichern ersparen. Sein Amtsvorgänger Karl-Theodor zu Guttenberg hatte noch behauptet, „Elena entlastet die Wirtschaft“.

Grundsätzlich abgerückt von dem Speicherungsgesetz ist die Bundesjustizministerin. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger befand, ELENA habe sich „zu etwas verwandelt, was kein Mensch mehr möchte“.

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Aktuelles Heft Nr. 3-2010
Titelthema:
Europa

Titelfoto: NDR/Pro7, Willi Weber



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